Der Rechtsbegriff der “informationellen Selbstbestimmung” existiert seit 40 Jahren. Unser Alltag wird inzwischen aber praktisch vollständig von informationeller Fremdbestimmung dominiert. Nur unser Passwort können wir (meistens) noch selber wählen. Der Beitrag zeigt, wie Camouflage genutzt werden kann, um unsere Informationsautonomie zurück zu erlangen.

Der Rechtsbegriff der “informationellen Selbstbestimmung” existiert seit 40 Jahren. 1984 wurde er im Volkszählungsurteil des dBGH auch fix in die deutsche Rechtsdogmatik aufgenommen. Aus unserem Alltag ist das Konzept aber inzwischen fast vollständig verschwunden, wir werden praktisch durchgehend informationell fremdbestimmt.

Der Beitrag zeigt, wie Camouflage genutzt werden kann, um die eigene Informationsautonomie zurück zu erlangen.

Weiters plädiert er für eine neue digitale Normativität, um wirksam gegen Informationsasymmetrien und Datenmonopole vorzugehen und den Datenschutz wieder auf den Boden rechtlicher Grundlagen und Prinzipien zurückzuholen.

Die EU-Datenschutz-Grundlagen-Verordnung ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Beitrag präsentiert am 25.02.2016 auf der IRIS 2016 in Salzburg.

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