Presseinfos

Das Internationale Rechtsinformatik Symposium findet vom 27. bis 29. Februar an der Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg statt.

Das aktuelle Programm findet sich hier.

Die Hörsäle und genauen Zeiten unserer Referate sind unten angeführt.

  • Hinweis: Mein Vortrag zur Digitalen Bürokratie findet nun schon am Donnerstag vormittag 27.02 von 10:30-12:00 im HS 212 statt!

Falls die zeitliche Überschneidung der ersten beiden Referate aufgelöst wird, werde ich die Angaben hier aktualisieren.

Über uns …

Referent Bio
Dr. Peter Ebenhoch Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck und Wien; Dissertation über Formalisierung und Visualisierung regulierter Selbstregulierung; CAS Strategisches Management an der Hochschule St. Gallen; Partner der effectas Unternehmensberatung GmbH, Zug, Schweiz
DI Dr. Felix Gantner Studium der Elektrotechnik an der TU Wien und Studium der Rechtswissenschaften in Wien; Dissertation über Theorie der juristischen Formulare; Inhaber von infolex.at Rechtsinformatik; Röhrenbach, Niederösterreich

Aktuelle Präsentationen auf der IRIS 2020

Ebenhoch: Digitale Bürokratie

27.02.2020 10:30-12:00 HS 212
Universität Salzburg, Churfürstrasse 1, Salzburg

Der Begriff «Digitalisierung» ist positiv besetzt, der Begriff «Bürokratie» negativ. Wie nicht nur die Vorwahlen der Demokraten in Iowa belegen, deren Auszählung wegen einer mangelhaften App fast scheiterte, ist digitale Bürokratie aber längst Realität. So liessen sich auch mit der App «Digitales Amt» fehlerhafte Meldedaten eintragen, da sie den Anmeldeort und die Zustimmung des Vermieters nicht prüfte. Bürokratismus wird hier als regelungszielferne Einwirkung auf einen Prozess definiert, bis hin zur Korruption. Mit der Digitalisierung können nicht nur bestehende bürokratische Widrigkeiten algorithmisiert werden, es halten auch ganz neue regelungszielferne Störungen Einzug: Durch die Infrastruktur-, System- und Algorithmenabhängigkeit digitaler Prozesse entsteht so ein nativer digitaler Bürokratismus.

Das Problem wird durch die Abhängigkeit von binären kommerziellen Programmpaketen, durch moderne cloudgebundene Full-Stack Containerlösungen, die jede Systemtransparenz missen lassen, sowie durch Convenience-Erwartungen, die weitere Komplexität und Systemabhängigkeiten erzeugen, weiter verstärkt. Da Künstliche Intelligenz zudem Probleme mit dem Vergessen hat werden wir künftig immer stärker von digitaler Bürokratie gegängelt werden.

Abhilfe schaffen kann die Besinnung auf die minimale regelungsorientierte Organisation (Minimum Viable Organisation, MVO), die exklusiv auf den gewünschten Regelungszweck fokussiert und deren Konzept im Beitrag vorgestellt wird. Als unabhängiger «digitaler Beamte» — ganz im Weberschen Sinne — kann das Konzept der MVO helfen, die digitale Bürokratie in den Griff zu bekommen.

Ebenhoch/Gantner: Metanormen – Voraussetzungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Recht

27.02.2020 14:00-15:30 HS 211
Universität Salzburg, Churfürstrasse 1, Salzburg

Unser Rechtssystem besteht aus Rechtsnormen, die ihre Inkraftsetzung und Geltungskraft selbst regeln. Politischer Einfluss ist tabu, weil dies die Unabhängigkeit der Rechtsordnung gefährdet. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Recht erhalten kontextfreie Algorithmen (wie auch der AMS Algorithmus) jedoch ohne jede Legitimation rechtliche Gestaltungskraft. Ihr Einsatz muss reguliert werden. Wie bei anderen technischen Artefakten können dafür technische Normen genutzt werden, um den korrekten Einsatzzweck, Betriebsrisiken und vor allem, um die notwendige Transparenz und Geeignetheit der eingesetzten Software und Systeme für den beabsichtigten Regelungszweck sicherzustellen. Ohne eine rigide Qualitätssicherung gefährdet der KI-Einsatz die demokratische Grundlage und die Unabhängigkeit unseres Rechtssystems.


Gantner: KI und Recht oder das Vertrauensdilemma

28.02.2020 16:00-17:30 HS 208
Universität Salzburg, Churfürstrasse 1, Salzburg

Beim Einsatz von entscheidungsunterstützenden KI-Systemen in juristischen Verfahren stellt sich die Frage, wie diese Verfahren zu organisieren sind und welche Stellung die Systeme einnehmen sollen. Einerseits ist sicherzustellen, dass der entscheidende Richter bzw. Organ in seiner Freiheit der Entscheidungsfindung nicht unzulässig eingeschränkt wird, weshalb das System nicht als „objektiv und allwissend“ angesehen und auf die berechneten Aussagen unkritisch vertraut werden darf (Automation Bias). Andererseits ist es notwendig, ihm diese Eigenschaften zuzuerkennen, wenn auf die Systemaussagen vertraut werden soll und das System effizient eingesetzt werden soll. Das führt zu einem Vertrauensdilemma. Dieses Dilemma kann nur aufgelöst werden, wenn man KI-Systemen als begrenzte abduktive Systeme mit Informationen über ihre Grenzen ausstattet und sie nur bei Entscheidungen, die von ihrer Datenbasis abgedeckt werden, begründete Aussagen treffen.


  1. Ebenhoch/Gantner: Das Recht in der KI-Falle (IRIS 2019)
  2. Ebenhoch: How to achieve blockchain compliance in a systematic way (IRIS 2019)

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  • peterebenhoch.com: Website mit meinen beruflichen Themen.
  • ebenhoch.ch: Mein Blog zu Datenschutz, Informationssicherheit und Organisationsdesign.