Nach fast 4 Jahren ist gestern am 15.12.2015 die EU-#atenschutzreform beschlossen worden. Sie wird Anfang 2018 in Kraft treten, soll die Rechte der Bürger stärken und durch einheitliche Regeln die Grundlagen für einen digitalen Binnenmarkt schaffen. Die konkreten Auswirkungen werden sich wegen zahlreicher Detailregelungen erst nach und nach feststellen lassen.

Politiker bejubeln die Einigung. So meint Andrus Ansip, der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, die Bürger könnten künftig die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten kontrollieren. Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer (Grüne/D) meint gar, es sei ein „Riesenschritt für starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter“.

Die Wirtschaft kritisiert stärkere Auflagen (Auskunftspflichten, Portabilität) und der bekannte Wiener Datenaktivist Max Schrems die zahlreichen Detailregelungen, die eine Einschätzung seiner Meinung nach erschwerten und erst nach und nach durch die Rechtsprechung konkretisiert werde müssten.

Fest steht soweit, dass

  • es einen europäischen Mindeststandard geben wird,
  • Nutzer der Verarbeitung personenbezogener Daten explizit zustimmen müssen,
  • Anbieter datenschutzfreundliche Voreinstellungen einrichten müssen,
  • die Herausgabe der Daten zum “Umziehen” (zu einem anderen Dienstleister) und die Löschung verlangt werden kann;
  • Verstösse mit bis zu 4% des Jahresumsatzes sanktioniert werden können;
  • es einfacher wird, im eigenen Staat gegen Missachtung der Regeln vorzugehen.

Recht begeistert liest sich die Pressemitteilung der Europäischen Kommission), auf der Themenseite zum Datenschutz in der EU.

2012 wurde die Reform mit dem Vorschlag zur umfassenden Reform des Datenschutzrechts gestartet, kaum zu glauben dass sie nach über 4.000 Änderungsanträgen tatsächlich fertig geworden ist. Sie ist eine Initiative im Rahmen des digitalen Binnenmarktes.

Eine erste internationale Einschätzung der Computerweekly.