Datenschutz für Handy-Tracking in Corona-Zeiten
Zusammenfassung⌗
personenbezogene Daten⌗
Was eigentlich jede*r einfach in der DSG-VO nachzulesen kann, hat heute Viktor Mayer-Schönberger bestätigt: Gesundheit geht vor Datenschutz.
Es braucht offenbar einen Auslandösterreicher an einer renommierten Universität im Ausland, um das zu bestätigen, was explizit in der DSG-VO steht:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Artikel 6 rechtmässig, wenn
(d) die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; (e) die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
Dies bedeutet: Natürlich dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn es um die Geswundheit und um das Vermeiden von Toten geht. Die Diskussionen in
anonymisierte Daten⌗
Verweise⌗
- [https://www.derstandard.at/story/2000116313744/experte-zu-coronavirus-tracking-gesundheit-geht-vor-datenschutz](Viktor Mayer-Schönberger (Der Standard)))
- [https://nzzas.nzz.ch/schweiz/das-bag-nutzt-handydaten-zur-ueberwachung-das-wirft-fragen-auf-ld.1549052?reduced=true](Handydaten: Überwachung […] wirft Fragen auf(NZZ))
- https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/corona-gesellschaft-wider-die-vernunftpanik-kolumne-a-772e1651-f393-4bc6-8f79-79dc7a5ed025 https://www.derstandard.at/story/2000115828957/mobilfunker-a1-liefert-bewegungsstroeme-von-handynutzern-der-regierung?ref=article