Zusammenfassung

personenbezogene Daten

Was eigentlich jede*r einfach in der DSG-VO nachzulesen kann, hat heute Viktor Mayer-Schönberger bestätigt: Gesundheit geht vor Datenschutz.

Es braucht offenbar einen Auslandösterreicher an einer renommierten Universität im Ausland, um das zu bestätigen, was explizit in der DSG-VO steht:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Artikel 6 rechtmässig, wenn

(d) die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; (e) die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

Dies bedeutet: Natürlich dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn es um die Geswundheit und um das Vermeiden von Toten geht. Die Diskussionen in

anonymisierte Daten

Verweise