Deutsche Kartellrechtsbehörde vs. Facebook
Endlich wird eine europäische Behörde aktiv und ermittelt wegen des möglichen Machtmissbrauchs durch Facebook.
Exorbitantes wirtschaftliches Wachstum kann sich auf hartes Arbeiten oder auf das Missachten von Steuer- und Rechtsvorschriften gründen.
- Dass Facebook über Jahre hinweg und private Daten der eigenen User und sogar von unbeteiligten Internetsurfern abgeschöpft und exzessiv verwertet hat, ist jedem bekannt bzw. lässt sich sogar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook jederzeit nachlesen.
- Dort wird auch immer noch das seit Monaten schon gekippte Safe Harbor Abkommen als Rechtsgrundlage angeführt.
- Auch dass Facebook rechtliche Vorschriften wie z. B. das Recht auf die Nutzung von Pseudonymen (§ 13 dTMG) einfach ignoriert hat und damit vor deutschen Gerichten sogar durchgekommen ist.
- Oder dass Facebook auf die explizite Anforderung von Kunden hin Daten nicht löscht, sondern weiterhin in der Datenbank behält; eine Einsicht, die Max Schrems mühsam erstreiten musste.
- Oder dass Facebook sich selbst für Indien als Gratisdienst angebiedert hat, um sich so den Markt zu sichern und den Rest des Internets als lästige Konkurrenz auszuschalten.
Dass Facebook damit Grundsätze des deutschen, europäischen und internationalen Datenschutzes wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Datensparsamkeit oder auf Netzneutralität laufend missachtet hat und missachtet, ist offensichtlich.
Dass ein Nutzer, dessen soziale Identität im sozialen Netzwerk definiert wird und der seine sozialen Kontakte im Netzwerk pflegt, die Einwilligung in die nach Belieben zwischendurch einseitig angepassten ABGs freiwillig gibt, gar keine andere Wahl hat, liegt ebenso auf der Hand.
Auf diese Weise liegt weder eine “wahre Einwilligung” nach dem öABGB noch eine solche nach der neuen EU-Datenschutzverordnung vor. Wobei es sich eigentlich schon aus einfachen juristischen Grundregeln erschliessen lässt.
Der Verdacht liegt also mehr als nahe, dass der wirtschaftliche Erfolg von Facebook auf rechtlich zweifelhaften und rechtswidrigen Methoden beruht.
__Endlich macht sich nun eine europäische Behörde dran, geltendes Recht anzuwenden. __
Hoffentlich ist es noch nicht zu spät und erhält die Behörde genügend politische Unterstützung. Die mehr als peinliche Huldigung beim Besuch von Mark Zuckerberg in Berlin durch EU-Spitzenpolitiker wie Martin Schulz unlängst, lässt dabei allerdings Zweifel aufkommen…